Unsere Mitmachregeln im Detail

Du möchtest wissen, wie unsere Mitmachregeln genau lauten? Hier findest du das Regelwerk, das unsere Mitgliederversammlung 2022 beschlossen hat (damals noch unter dem Namen „Helferordnung“). Wenn du dazu eine Frage oder Anregung hast, wende dich einfach an ein Vorstandsmitglied – oder schreib eine E-Mail an vorstand@ttcoe.de.

 

Mitmachregeln

des TTC OE Bad Homburg 1987 e.V.

gültig ab 01.07.2022

§1

Betroffene Mitglieder

Jedes aktive Mitglied ab dem 16. Lebensjahr (Stichtag 1.1. des Jahres) ist verpflichtet, Pflicht-Mitmachstunden zum Wohle und Erhaltung des Vereins zu leisten, deren Anzahl von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.

Neue, im laufenden Kalenderjahr eingetretene Mitglieder sind unabhängig vom Eintrittsdatum für das laufende Kalenderjahr befreit.

Ehrenmitglieder, Vorstandsmitglieder, Kassenprüfer, Sponsoren, Gesellschafter der TT OE Bad Homburg UG, Sportvorstände, Trainer, Mannschaftsführer und Mitglieder über 75 sind von der Pflicht zur Leistung der Mitmachstunden befreit. 

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Mitmachstunden

Mitmachstunden sind definierte Zeiten, die im Rahmen einer Veranstaltung des Vereins oder zur Pflege des Vereinseigentums oder zur Weiterentwicklung des Vereins erbracht werden. (z.B. Aufbau, Abbau, Coaching bei Veranstaltung), auch Salat-/Kuchenspenden werden mit je 1 Stunde angerechnet.

Die als Mitmachstunden deklarierten Zeiten und Dienste innerhalb einer Veranstaltung werden in Form von Mitmachlisten festgelegt und dokumentiert.

Es werden nur die tatsächlich erbrachten Mitmachstunden dokumentiert und angerechnet.

Mitmachstunden sind innerhalb einer Familie, unter Eheleuten oder Lebensgemeinschaften übertragbar. Die Übertragung von nicht mehr geleisteten Mitmachstunden in das folgende Kalenderjahr ist nicht zulässig. 

§3

Anzahl der zu erbringenden Mitmachstunden

Pro Kalenderjahr müssen je gemäß §1 erfassten Mitglied 6 Mitmachstunden erbracht werden. Bei Familien mit Kindern ist die Summe der für die gemäß §1 betroffenen Kinder zu erbringenden Stunden auf max. 2 Kinder begrenzt. Die Anzahl der zu erbringenden Mitmachstunden wird jährlich durch den geschäftsführenden Vorstand neu bewertet und im Bedarfsfall angepasst.

§4

Ersatzleistungen

Für nicht erbrachte Mitmachstunden muss ein Sonderbeitrag gezahlt oder durch den Verein angefordert werden.

  • Erwachsene zahlen je nicht geleisteter Stunde 10,00€
  • Jugendliche zahlen je nicht geleisteter Stunde 5,00€

Sollten die Pflicht-Mitmachstunden bis zum 30.12. des laufenden Jahres nicht erfüllt werden, ergeht eine Aufforderung zur Zahlung der Ersatzleistung an das jeweilige Mitglied. Dem Mitglied wird eine Frist von 4 Wochen zur Abgabe einer Stellungnahme bzw. zur Zahlung eingeräumt. Eine Stellungnahme ist schriftlich innerhalb der voran genannten Frist an den geschäftsführenden Vorstand zu richten. Der Vorstand kann in Einzelfällen Gebühren, Beiträge und Umlagen stunden oder zu erlassen. Die Höhe der Ersatzleistung wird jährlich durch den geschäftsführenden Vorstand neu bewertet und im Bedarfsfall angepasst.

§5

Einsatz der Mittel

Die durch die Mitmachregeln eingenommen finanziellen Mittel werden ausschließlich für Materialpflege, Anschaffung von Spielmaterial, Helferfeste und Trainingsbetrieb verwendet.

§6

Änderungen der Mitmachregeln

Änderungen der Mitmachregeln können durch den geschäftsführenden Vorstand beschlossen werden. Die Änderungen müssen spätestens 6 Wochen nach Beschlussfassung durch Aushang im Schaukasten und auf der Homepage des Vereins veröffentlicht werden.

Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 30.06.2022.